Tierschutz
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beschreibung
Überprüfungen gewerblicher Tierhaltungen sowie die anlassbezogene Überprüfung privater Haltungen / Hobbyhaltungen nach Bürgerbeschwerden sollen die Einhaltung der umfangreichen rechtlichen Vorgaben für die Tierhaltung gewährleisten.
Probleme bei der Tierhaltung haben oft ihren Ausgangspunkt in fehlender Sachkunde oder in einem falschen Verständnis der Tierhalter von Tierschutz und vermeintlicher Tierliebe.
Die Aufgaben der Amtstierärzte im Bereich des Tierschutzes sind anspruchsvoll und zeitaufwendig. Sie erfordern ein breit gefächertes Fachwissen im Hinblick auf die Ansprüche unterschiedlichster Tierarten und ein besonderes Geschick im Umgang mit den Tierhaltern.
Um bereits im Vorfeld tierschutzrechtliche Fehler zu vermeiden, werden die Amtstierärzte zur Prüfung von Bauplänen gewerblicher Tierhaltungen herangezogen.
Bei Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgen Belehrungen, es werden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. In besonders schweren Fällen kann die Wegnahme von Tieren erfolgen.
rechtsgrundlagen
- Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV),
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV),
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten.
Sprechzeiten
Verfügbare Formulare
Merkblatt Schafschlachtung und Schächtung deutsch - Stand Juli 2005 | PDF-Dokument, 14 kBMerkblatt Schafschlachtung und Schächtung arabisch - Stand Juli 2005 | PDF-Dokument, 55 kB
Merkblatt Schafschlachtung und Schächtung türkisch - Stand Juli 2005 | PDF-Dokument, 118 kB
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz ab Dezember2014 | PDF-Dokument, 699 kB